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21. November 2024
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KBE Elektrotechnik GmbH | Symeonstraße 8, 12279 Berlin | GERMANY
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Unternehmensleitlinien und Compliance Regeln

PRÄAMBEL

Die KBE Elektrotechnik GmbH (nachfolgend ‚KBE‘ genannt) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Corporate Social Responsibility). Diese Unternehmensleitlinien halten fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Dialog für uns bedeutet. Die Inhalte der Unternehmensleitlinien sind Ausdruck unserer Werte.

1. GRUNDVERSTÄNDNIS ÜBER GESELLSCHAFTLICH VERANTWORTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die KBE übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt.

Wir tragen im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an unserem Standort bei, an dem wir tätig sind. Wir orientieren uns dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. GELTUNGSBEREICH

2.1 Diese Unternehmensleitlinien gelten für alle Geschäftseinheiten der KBE weltweit.

2.2 Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte der Unternehmensleitlinien auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen unserer Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

3. ECKPUNKTE GESELLSCHAFTLICH VERANTWORTLICHER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Wir wirken aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 EINHALTUNG DER GESETZE

KBE hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen sie tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüfen wir sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.

3.2 INTEGRITÄT UND ORGANIZATIONAL GOVERNANCE

3.2.1 KBE orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnie.

3.2.2 KBE lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab.

Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 KBE verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richten wir uns an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegen wir einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Wir handeln zudem kartellrechtskonform.

3.3 VERBRAUCHERINTERESSEN

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich KBE an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.

3.4 KOMMUNIKATION

KBE kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen der Unternehmensleitlinien und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 MENSCHENRECHTE

KBE setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Wir halten die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948) ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 ARBEITSBEDINGUNGEN

KBE hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation) ein:

3.6.1 Kinderarbeit Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.

3.6.2 Zwangsarbeit Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.

3.6.3 Entlohnung Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

3.6.4 Arbeitnehmerrechte Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

3.6.5 Diskriminierungsverbot Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3.7 ARBEITSZEIT

KBE hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.

3.8 UMWELTSCHUTZ

KBE erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die ihre jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. KBE geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um, gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Die 27 Grundsätze der „Rio Declaration on Environment and Development“ von 1992 als Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro).

3.9 BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

KBE trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. UMSETZUNG UND DURCHSETZUNG

KBE unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in den Unternehmensleitlinien beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden.
Zvei Verband für die Elektroindustrie
Der ZVEI ist einer der wichtigsten Industrieverbände Deutschlands. Er vertritt die Interessen einer Hightech-Branche mit einem sehr breit gefächerten und äußerst dynamischen Produktportfolio. Die KBE Elektrotechnik GmbH richtet sich nach diesen Leitlinien.

Mehr erfahren unter: https://www.zvei.org/

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